November

Stufenweise Kürzung der Solarförderung für große PV-Dachanlagen bis April auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde

 

Update: In dem pv magazine vorliegenden Entwurf ist eine Absenkung der Vergütung für Dachanlagen bis 750 Kilowatt im Februar auf 9,87 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Im März und April gibt es dann zwei weitere Kürzungen, so dass der anzulegende Wert im April auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde sinkt. Damit wird nun statt um 20 Prozent zum Jahreswechsel um etwa elf Prozent bis zum 1. April die Förderung zurückgefahren.

 

CDU, CSU und SPD haben sich auf eine etwas abgemilderte Kürzung für Photovoltaik-Dachanlagen bis 750 Kilowatt verständigt. Aus dem pv magazine vorliegenden Entwurf geht hervor, dass nun nicht zum Jahreswechsel der Einschnitt um rund 20 Prozent für alle Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt erfolgen wird und auch nicht die Absenkung des anzulegenden Wertes auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde. Im überarbeiteten Entwurf, der am heutigen Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Bundestages beschlossen werden soll, ist vorgesehen, dass die Vergütung für Dachanlagen bis 750 Kilowatt ab dem 1. Februar bei 9,87 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. Im März ist dann eine weitere Absenkung auf 9,39 Cent pro Kilowattstunde und zum 1. April schließlich auf 8,90 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.

Für November, Dezember und Januar hatte die Bundesnetzagentur bereits eine Degression der Vergütungssätze um ein Prozent ermittelt – sie orientiert sich am Photovoltaik-Zubau. Derzeit liegt der anzulegende Wert für diese Dachanlagen bei 10,57 Cent pro Kilowattstunde und sinkt im Dezember auf 10,47 und im Januar auf 10,36 Cent pro Kilowattstunde.

Ursprünglich hatte das Bundeswirtschaftsministerium vorgesehen, die Vergütung für die Dachanlagen zum Jahreswechsel auf das Niveau der Freiflächen- und sonstige Anlagen dieser Größenordnung abzusenken, die ab 1. Januar 2019 eine Vergütung von 8,33 Cent pro Kilowatt erhalten. Das wäre ein Einschnitt um etwa 20 Prozent gewesen. Mit dem nun ausgehandelten Kompromiss wird der anzulegende Wert um etwa elf Prozent bis zum 1. April sinken.

Am Mittwoch verabschiedete der Wirtschaftsausschuss nach intensiver Diskussion die Änderungen am Energiesammelgesetz. Dabei stimmten die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD dafür. Vertreter der Koalitionsfraktionen würdigten den Entwurf samt Änderungen als Grundlage, auf der Unternehmen planen könnten, wie der Bundestag mitteilte. Das Thema Mieterstrom werde im Auge behalten und die Regelungen sollen überprüfen werden. Der FDP-Fraktion fehlte hingegen genau diese Planungssicherheit, während die AfD-Fraktion auf die ihrer Meinung nach unzureichende Versorgungssicherheit abzielte. Die Linksfraktion habe sich in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses für weitergehende Verbesserungen bei Mieterstrom-Projekten ausgesprochen. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiederum hieß es, der Ausbaupfad sei entscheidend – was die SPD-Fraktion damit konterte, dass der Ausbaupfad auch von den Ergebnissen der Strukturwandel-Kommission abhänge, heißt es in dem Bericht. Die Ergebnisse der sogenannten Kohlekommission würden nicht vor Februar vorliegen.

Am Freitag wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit dem Energiesammelgesetz befassen und es wohl verabschieden. Kommende Woche soll dann der Bundesrat darüber beraten, die allerdings nicht zustimmungspflichtig ist. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs Ende Oktober, mit dem Branche von den starken geplanten Sonderkürzungen überrascht wurde, gab es in der Folge zahlreiche Beratungen. Dabei zeigte sich, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnungen des ZSW, mit dem das Ministerium die drastischen Einschnitte begründete, so nicht haltbar waren. Das Ministerium begründete die Kürzung mit einer massiven Überförderung des Segments und den EU-Vorgaben, die diese Absenkung notwendig machen würde. Alternative Berechnungen zeigten nun, dass sich die Renditen für die Photovoltaik-Dachanlagen nicht in den ursprünglich angenommenen Regionen bewegten.