Februar 2019

Marktstammdatenregister geht online: Alle Photovoltaik-Anlagen müssen neu gemeldet werden – auch Balkonmodule

Das Webportal ist nach Ansicht der Bonner Behörde nun bereit und wird am 31. Januar freigeschaltet. Um es nicht gleich zu überlasten, haben die Betreiber bestehender Anlagen zwei Jahre Zeit, ihre Systeme zu registrieren. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, bei bereits gemeldeten Anlagen mit der Registrierung für das Marktstammdatenregister bis zum zweiten Halbjahr 2019 zu warten. Die Meldepflicht besteht auch für Stecker-Solar-Module. Eine Ausnahme besteht nur für Inselanlagen, die über keinen Netzanschluss verfügen.

https://www.pv-magazine.de/2019/01/29/marktstammdatenregister-geht-online-alle-photovoltaik-anlagen-muessen-neu-gemeldet-werden-auch-balkonmodule/